Normen für Finanzanalyse?

Alles ist hat seinen Standard. Produkte. Dienstleistungen. Und jetzt auch Versicherungsberatung?

 

Neu ist die Idee einer normierten Finanzberatung ja nicht gerade - zumindest nicht, wenn es darum geht, dass Kunden einen Dienstleister in der privaten Finanzplanung finden, dem sie vertrauen können.

 

Im neuen Magazin vom Leipziger "Versicherungsboten" wird das Thema umfassend behandelt. Mit einigen Statements konnte ich mich in diese Diskussion einbringen. Ich finde, dass sich mit dem System der privaten Finanzplanung besonders in Deutschland ein völlig neuer Weg der Kunden-ansprache und auch der Akzeptanz der Honorierung der Beratungsleistung eröffnen kann.

 

Aus meinen persönlichen Erfahrungen aus vielen Jahren der Zusammenarbeit mit Vermittlern hat sich der Eindruck verfestigt, dass die Zeiten des Produktverkaufs dem Ende zugehen. Eine Möglichkeit sich von herkömmlichen kurzschrittigen Beratungen abzukoppeln ist die systematische und ganzheitliche Finanzplanung. Natürlich steigen damit  auch die Anforderungen an die Qualifizierung von freien Versicherungs- und Finanzberatern.

 

Wenn man aber davon ausgeht, dass die Vergütungen für Finanz- und Versicherungsberatung

weiter sinken wird , dann wird man auch besser verstehen, warum Experten die Tätigkeit des

Financal Planners, des „FinanzCoachs“, als DIE Zukunftschance bewerten. Der Beratungsansatz, die

Ansprache der Kunden, der erhöhte Kundennutzen, die neue öffentliche Wahrnehmung sowie deutlich bessere Betriebsergebnisse für den Maklerbetrieb verdienen es, dass sich mehr freie Vermittler mit dem Thema befassen.


Lesen Sie deshalb mehr dazu im neuen Magazin von "Der Versicherungsbote".

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Kommentare: 1
  • #1

    Frank L. Braun (Montag, 18 Mai 2015 15:23)

    Wird der Beratungsprozess nach DIN ISO 22222 aufgezeigt, verstehen alle Menschen, dass der Zeitaufwand für die "ganzheitliche Finanzberatung" bezahlt werden muss, wenn es nicht zu Umsetzungshilfen mit den bekannten Vergütungen kommt.

    Diese Vorgehensweise - mit einem Mischmodell - wird ab 2017 zum K.O.-Kriterium, weil es sonst keine Beweislastumkehr bei der Altersvorsorgeberatung mehr gibt.
    Ohne diese Vorgehensweise wird man garantiert mehrfach seine vermittelten AV-Produkte in den "eigenen Bestand" zurücknehmen dürfen ("Product Governance"), wie auf unser Homepage (Presse-Rubrik) beschrieben.