Fördermittel für Beratungen* über BAFA, IB Sachsen-Anhalt und weitere


Dr. Peter Schmidt - registrierter Berater beim BAFA


Dr. Peter Schmidt ist als Inhaber der Unternehmensberatung Consulting & Coaching Berlin - Unternehmensberatung mit dem PLUS  als Berater beim BAFA unter der ID 151372 registriert.

 

Thematische Schwerpunkte für die förderfähigen* Beratungen durch Dr. Peter Schmidt sind:

  • Unternehmensstrategie
  • Qualitätssicherung und Kundengewinnung
  • Förderung von Kooperationen
  • Unternehmensorganisation
  • Unternehmensprozesse
  • Unternehmensüberführung

  • Unternehmensnachfolge

Weitere Hinweise zu förderfähigen Themen und Beratungsanforderungen für Fördermittel der BAFA finden Sie hier.

 

* Über die Förderfähigkeit entscheidet das BAFA.  


Dr. Peter Schmidt - registrierter Berater bei Investitionsbank Sachsen- Anhalt


Dr. Peter Schmidt ist als Inhaber der Unternehmensberatung Consulting & Coaching Berlin - Unternehmensberatung mit dem PLUS  als Berater bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt registriert.

 

Thematische Schwerpunkte für die förderfähigen* Beratungen durch Dr. Peter Schmidt sind:

  • Beratungsgebiet: Unternehmensnachfolge
  • Beratungsgebiet: Organisationsoptimierung

Weitere Hinweise zu förderfähigen Themen und Beratungsanforderungen für Fördermittel durch die IB Sachsen-Anhalt  finden Sie hier:  https://www.ib-sachsen-anhalt.de/home.html

 

* Über die Förderfähigkeit entscheidet die IB Sachsen-Anhalt.

 

 


Seit 1.1.2023 Förderung der Beratungen kleiner und mittelständischer Firmen durch BAFA neu ausgerichtet.



Die neue Förderrichtlinie gilt für alle ab dem 01. Januar 2023 gestellten Zuschussanträge. Innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie (bis 31. Dezember 2026) kann jedes förderberechtigte Unternehmen maximal fünf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert bekommen, jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr. Ausschlaggebend ist hierbei der Zeitpunkt der Antragstellung.

 

Beachten Sie bitte, dass die Verwendungsnachweise zu Ihren Förderantragen voraussichtlich erst ab Ende Februar 2023 über das dafür vorgesehene Verwendungsnachweisportal eingereicht werden können. Das genaue Datum wird an dieser Stelle noch bekannt gegeben.

 

Alle weiteren Informationen zur neuen Förderrichtlinie und zum Verfahren finden Sie in nachfolgender Information aus dem Bundesanzeiger.

 

Download
BAnz AT 23.12.2022 B1.pdf
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Höhe des Beratungszuschusses bei BAFA


Der Zuschuss bemisst sich nach den von der Beraterin oder dem Berater in Rechnung gestellten Beratungskosten sowie dem Standort der beratenen  Betriebsstätte. Der Zuschuss beträgt für Betriebsstätten:

 

  • im Geltungsbereich der neuen Bundesländer (mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig) 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 2.800 EUR und
  • im Geltungsbereich der alten Bundesländer (mit Land Berlin und Region Leipzig, ohne Region Lüneburg und Trier) 50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 1.750 EUR 

Ein Rechtsanspruch der Antragstellenden aufGewährung des Zuschusses besteht nicht.


Vom BAFA geförderte Beratungsinhalte sind...


Das Förderprogramm unterstützt Beratungen zu zentralen Herausforderungen, wie

 

o     Konzeptionelle und individuelle Beratungen zu allen wirtschaftlichen,

       finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung

o    Beratungen zu zentralen Herausforderungen  wie die Anpassung von Geschäftsmodellen,

      Kosteneinsparung, Ressourcenschonung, Personalgewinnung und – bindung

o    Umsetzung der Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit, 

       Nichtdiskriminierung und zur ökologischen Nachhaltigkeit

o    Beratungen in Verbindung und mit spezifischem Ansatz der Nachhaltigkeit

o    Inhalte laut Bekanntmachnung Bundesanzeiger Banz AT 12.12.2022 B1 

 

Diese Festlegungen zur Art und Umfang sowie Höhe der Zuwendungen sind im Punkt 2.1. sowie 6.1. der Bekanntmachung BAnz AT 23.12.2022 B1 ebenso geregelt wie die nicht förderfähigen Beratungsmaßnahmen unter Punkt 2.2.


Wo und wie wird der Förderantrag bei BAFA gestellt?


Die Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform des BAFA. Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist das Unternehmen. Eine der eingeschalteten Leitstellen prüft den Antrag vor und informiert den Antragstellenden über das Ergebnis.

 

Erst nach Erhalt dieses Informationsschreibens darf mit der Beratung begonnen und ein Beratungsvertrag unterschrieben werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.

 

Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten, die einen Förderzuschuss für eine Unternehmensberatung beantragen möchten, müssen vor der Antragstellung ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner ihrer Wahl führen. Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen.

 

Eine Liste der Regionalpartner ist über die Leitstellen erhältlich.

 

Bestandsunternehmen können, müssen aber nicht ein solches Gespräch führen.

Spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens muss der Leitstelle der Verwendungsnachweis ebenfalls online über die Antragsplattform des BAFA eingereicht werden. 

 

Lesen Sie hier mehr zur Antragstellung.

 

 


Information im Flyer der BAFA


Die Inhalte zum Nutzerleitfaden können sie über einen Klick auf das Bild oder diesen Link finden.

Download
KMU Benutzerleitfaden
- KMU-Definition
- Förderfähiges Unternehmen
- Mitarbeiteranzahl
- Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme
- Eigenständiges oder verbundenes Unternehmen
- weitere Themen
kmu_handbuch_eu.pdf
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Förderung von Unternehmensübergaben bei BAFA


"Unternehmen und damit auch Arbeitsplätze zu erhalten ist Ziel der Förderung von Beratungen zur Unternehmensübergabe. Damit dieser Übergang reibungslos funktioniert, ist eine Vielzahl von Faktoren zu bachten, die im normalen unternehmerischen Alltag bisher keine Rolle spielten.

 

Hierbei können Unternehmensberater unterstützen. Beraten werden kann das zu übergebende Unternehmen zu allen Fragen des Übergangs:

  • wer kann oder soll die Firma fortführen (Familie, Dritte)
  • wie wird die Belegschaft auf den Übergang vorbereitet
  • wie wird der Kundenstamm gehalten
  • welche Aspekte sind zu beachten (Arbeitsverträge, Pensionszusagen, Rechte/Eintragungen u. s. w.)
  • wie wird der Nachfolger eingeführt und eingearbeitet
  • welche Übergangsregelungen sollen getroffen werden
  • wie wird der Abnabelungsprozess vollzogen.

Die Kaufpreisermittlung oder Fragen zur Altersabsicherung des Betriebsinhabers können hierbei ebenfalls mit in die Betrachtung einbezogen werden, dürfen aber nicht überwiegen." **


Förderung zu Beratungen bei Umstrukturierung und Neu-Organisation von Unternehmen durch BAFA


"Unternehmerische Entscheidungen auf der Chef-Etage zu treffen, ist das eine. Das andere ist, diese Entscheidungen im Unternehmen umzusetzen. Viele Unternehmer oder Führungskräfte müssen erleben, dass ihre noch so guten Ideen im Sande verlaufen.

Schuld daran sind meist Strukturen im Unternehmen, die die Umsetzung von Entscheidungen eher behindern als fördern: unklare Zuständigkeiten und Verantwortungsbereiche, unzureichende Kommunikation zwischen den Hierarchieebenen, keine Zielvereinbarungen mit Mitarbeitern – und nicht zuletzt Entscheidungsprozesse, die im Ergebnis eher Probleme schaffen als lösen.

Eine mangelhafte Organisation gehört zu den häufigsten Wachstumsschwellen junger Unternehmen, wird aber oft unterschätzt. Die Folge ist: unternehmerische Abläufe geraten ins Stocken, die gewünschten Qualitätsziele werden nicht erreichen, die Wettbewerbsfähigkeit lässt nach.

Organisationskonzepte für Unternehmen kann man nicht „von der Stange“ kaufen. Sie sollten individuell nach Größe, Branche, Kundenkreis, Leistungsangebot und Unternehmenskultur erstellt und begleitet werden. Auch ist hierbei zu beachten, dass weder eine Über- noch eine Unterorganisation eingeführt wird. Grundsätzlich müssen die Konzepte geeignet und erreichbar sein.

Dafür stehen Organisationsspezialisten zur Verfügung, die Unternehmen vor allem zu folgenden Themen beraten:

  • unternehmerische Ausrichtung / Strategie
  • Prozessoptimierung
  • Aufbau- und Ablauforganisation
  • Umstrukturierung" **

Antragstellung auf Fördermittel bei BAFA**

  • Sie können Ihre Anträge auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten einer geplanten Unternehmensberatung nur online über die Antragsplattform des BAFA stellen (siehe Reiter „Formulare“). Dort geben Sie lediglich Ihre Firmendaten ein und schicken den Antrag online ab. Weitere Unterlagen benötigen Sie nicht.
  • Die eingeschaltete und von Ihnen gewählte Leitstelle sowie das BAFA prüfen vorab die formalen Fördervoraussetzungen sowie das Vorliegen der notwendigen Beratereigenschaft im Sinne der Förderrichtlinie Ihres gewählten Beratungsunternehmens und informieren Sie über das Ergebnis, die Bedingungen für eine Förderung sowie die Vorlagefrist für das Einreichen Ihres Verwendungsnachweises.
  • Erst nach Erhalt dieses unverbindlichen Informationsschreibens dürfen Sie mit der Beratung beginnen. Bitte beachten Sie, dass als Beginn der Beratung bereits der Abschluss eines Vertrages über die zu erbringende Beratung gilt.
  • Sollte Ihr Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht länger als ein Jahr am Markt tätig sein (ab Gründungsdatum), müssen Sie ein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen. Das Gespräch können Sie frühestens drei Monate vor Antragstellung führen, spätestens jedoch vor Einreichung Ihres Verwendungsnachweises. Die Kontaktdaten der regionalen Ansprechpartner finden Sie auf dieser Seite unter dem Reiter „Zum Thema“.

 

Die Antragstellung zur Beratungsförderung finden Sie hier.

 

Alle oben mit ** gekennzeichneten und zitierten Regelungen in der aktuellen Fassung wurden  der Homepage des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkonrolle entnommen. Näheres finden Sie hier.


Fördermittel für Beratungen kleinerer und mittlerer Unternehmen durch die Investitionsbank Sachsen-Anhalt


 

Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt fördert die Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen in Sachsen-Anhalt zur nachhaltigen Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit.

Spezifische Beratung sollen Impulse und Anregungen zur weiteren Entwicklung und Festigung sowie zur Stärkung der Wachstums-, Investitions-, und Innovationsfähigkeit vermitteln. Gefördert wird mit Mitteln der EU und des Landes Sachsen-Anhalt.

  

Wer wird gefördert?

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft
  • Freiberufler, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben

Was wird gefördert?

  • Spezifische Beratungen zu betriebswirtschaftlichen, finanziellen, personellen, technischen und organisatorischen Problemen der Unternehmensführung

Unterstützung bei der:

  • Erstellung und Umsetzung von Unternehmensstrategien zur Existenzsicherung
  • Behebung unternehmerischer Innovations- und Rationalisierungsdefizite
  • Effizienten Organisation innerbetrieblicher Abläufe

Wie wird gefördert?

  • Projektförderung, Förderhöchstgrenze 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (Beraterhonorar)
  • 15 Tagewerke (max. 300 Euro netto/TW)

Flyer zu Fördermöglichkeiten durch Investitionsbank Sachsen-Anhalt


Download
Sachsen-Anhalt_MUT_2017.pdf
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Hinweise zur Antragstellung für Fördermittel der Investitionsbank Sachsen-Anhalt


Der Antrag/ die Anträge auf Fördermittel sind vor Auftragserteilung zu stellen. Dazu finden Sie auf der Webseite der Investitionsbank Sachsen-Anhalt eine Unterlagencheckliste für Unternehmen, die Ihnen die notwendigen Informationen zu den benötigten Unterlagen gibt.

 

Sie brauchen unter anderem:

 

  • Antragsformular (IB-Formblatt)
  • Aktuellen HRG-Auszug oder Gewerbeanmeldung
  • KMU- Erklärung (IB-Formblatt)
  • Begründung des Beratungsbedarfs
  • Erhebungsbogen juristische Person (ggf.)
  • und weitere

Weitere Informationen finden Sie über diesen Link https://www.ib-sachsen-anhalt.de/firmenkunden/investieren/beratungsprogramm-fuer-unternehmen.html im Bereich Downloads.


Referenzen und Feedback zu Consulting & Coaching Berlin


Hallo Herr Dr. Schmidt,

 

danke für Ihren Workshop zum Thema Nachfolgeplanung und Bestandsverkauf.

Es war für uns sehr interessant, wie man das Thema der "Wertsteigerung" für unsere Maklerfirmen strategisch angehen kann. Wir kommen gerne auf die Dienstleistungen Ihrer Firma bei der wertermittlung und bei der Suche nach einem geeigneten Käufer zurück, denn wir wollen unser Lebenswerk in gute Hände geben.

Vielen Dank....

 

Berlin 2017

 

Weitere Referenzen finden Sie hier.