Nachfolgeplanung: Jetzt nicht, später.

Als spezialisierte Unternehmensberatung für Versicherer und Makler kommen wir viel herum. Die Beratungsprojekte bringen immer wieder viele positive Erfahrungen aber auch Erlebnisse, die richtig weh tun, wenn man diesem Vertriebsweg verbunden ist.


Beispiel:


Aus den Erfahrungen unserer Beratungen kann man schon schlussfolgern, dass viele Makler konkrete Pläne für den "Ausstieg" aus dem aktiven Berufsleben haben. Lebensträume sollen verwirklicht werden. Mehr Zeit für die Familie oder auch für´s Hobby stehen oben an. Soweit so gut. Aber mit der Umsetzung hapert es gewaltig.

 

Ein Viertel der Makler will vor dem 59. Lebensjahr aufhören


Eine Analyse der Daten von Maklern, die ein gemeinsam mit dem Resultate Institut München  umgesetztes Projekt zu einem kostenfreien Nachfolgecheck genutzt haben, bringt interessante Erkenntnisse. Das Durchschnittsalter der Makler, die den Check gemacht haben liegt bei 55 Jahren. Davon will die Hälfte bis zum 64. Lebensjahr Abschied vom Maklersein nehmen. Immerhin ein Viertel dieser Makler plant das Ende der aktiven Zeit bis zum 59. Lebensjahr.

 

Nimmt man diese Planungen dann kommt man zu dem Ergebnis, dass mindestens fünf bis zehn Jahre zur Planung des Ruhestandes blieben. Das ist genügend Zeit, um die Nachfolge oder einen Verkauf zu regeln. Aber leider passiert das nicht. 


Was tun Makler für die Nachfolgeplanung? (Die meisten) Nichts!


Wir haben Makler, die den Nachfolge-Schnell-Check  gemacht haben, gefragt, was diese nach Vorlage der Ergebnisse zum konkret machen? Die überwiegende Antwort: Jetzt nichts! Später. Nur 21 Prozent der befragten Makler haben konkrete Nachfolgeplanungen in Arbeit. Das ist zu wenig.

 

Konsequenzen für Einzelmakler sind am härtesten

 

Unsere Untersuchungen haben gezeigt, dass die Mehrzahl der Makler als Einzelkaufleute arbeiten. Bei den von uns befragten Maklern sind dies rund sechzig Prozent. Nur 21 Prozent haben eine GmbH als Gesellschaftsform angegeben.

 

Vor der Nachfolgeplanung muss die Vorsorge für den Todesfall stehen


Die Konsequenzen aus plötzlicher Erkrankung oder Tod des Maklers als Einzelkaufmann sind am härtesten. Mit dem Tod des Maklers erlöschen in der Regel alle Vertragsverhältnisse zu den Versicherern und den Kunden. Dies ist dann der Fall, wenn es keine Regelungen für diese Situation gibt. Wir nennen es „Notfallplan für den Makler“, den Consulting & Coaching genau für solche Situationen entwickelt hat. Nutzen sie dazu unsere Erfahrungen.

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