Ist die Zeit der geschäftlichen Weihnachtsgeschenke vorbei?

Kleine Päckchen in der Vorweihnachtszeit. Mediterane Köstlichkeiten. Oder eine Selection von Wein... waren jahrelang ein nettes Dankeschön für Geschäftspartner und gute Kunden.

 

Complianceregelungen, neue Kodexe und neue steuerliche Regelungen lassen diesen geschäftlichen Umgang miteinander wohl versiegen. Eigentlich schade, aber auch in diesem Bereich hat manches "Zuviel" 

in der Vergangenheit dazu gehführt, dass so mancher Verantwortliche jetzt ganz auf die Aufmerksamkeiten zum Jahresende verzichtet.

 

Und wie sehen die neuen steuerlichen Regelungen zu den Weihnachtspräsenten aus?

 

"Bis zu zehn Euro ist alles unproblematisch. Bis zu diesem Betrag können Unternehmen Präsente an einzelne Personen verschenken, ohne dass das Finanzamt die Hand aufhält. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Mitarbeiter, Lieferanten oder Kunden handelt. Ab Beträgen von mehr als zehn Euro fallen aber Steuern an.", berichtet DAS INVESTMENT vor kurzem.

 

"Bei Mitarbeitern rechnet dann das Finanzamt den Wert des Präsents als Lohnbestandteil – damit wird die individuelle Einkommenssteuer fällig. Um die Freude des Beschenkten nicht zu trüben, kann auch das schenkende Unternehmen die Zahlung an den Fiskus übernehmen. Dann gilt ein pauschaler Steuersatz von 30 Prozent zuzüglich Solidaritätsbeitrag. Zudem sind ab 44 Euro – das entspricht der monatlichen Freigrenze für Sachzuwendungen – Sozialabgaben auf den Gesamtbetrag zu zahlen. Bei Mitarbeitern können Unternehmen in jedem Fall die Kosten für das Geschenk gewinnmindernd als Betriebsausgabe ansetzen."

Lesen Sie hier im Artikel von M. Bormann weiter un vermeiden Sie die Steuerfallen in der Vorweihnachtszeit.

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