Viele Makler haben es schon geahnt. Die von einigen Pools ausgesprochene Eigentumsgarantie für "verwaltete" Bestände ist nicht das Papier wert, auf dem es steht. Dieser Meinung sind RechtsanwaltDr. Johannes Fiala und Diplom-Mathematiker Peter A. Schramm Aktuar DAV in einem Beitrag für Experten.de
Explosive Überlegung - sind Bestände von Pools vielleicht schon "beliehen"
Die Autoren stellen die Frage in den Raum Wob die Courtageansprüche des eigenen Pools oder Vertriebs zur Aufbesserung der eigenen Bonität nicht bereits an Kreditinstitute oder wegen eigener Stornohaftung an Produktgeber abgetreten worden sind. Vertriebe und Pools haben nirgends erklärt, dass ihre Abtretung an Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler „lastenfrei“ bzw. „frei von Rechten Dritter“ sind. Die Auskunft eines StB/WP zu diesem Detail dürfte spannender sein als jede Bonitätsabfrage bei einer Wirtschaftsauskunftei."
Volleigentum schützt vor Konkursgefahren durch Dritte
Final und Schramm ist deshalb zuzustimmen, wenn sie feststellen , dass die "einfachste rechtliche Lösung..(ist), wenn Versicherungsvertreter und Makler von Anfang an eigene Bestände beim Produktgeber hätten, anstatt beim Pool oder Vertrieb nur „intern zugeschlüsselte.“
Gangbar wäre auch, ab Beginn die künftigen Courtageansprüche nach der Trennung vom Pool bereits abzutreten, ohne Wenn und Aber wie bei der aufschiebenden Bedingung, dass erst noch der Produktgeber zustimmen muss. Denn einer solchen Abtretung müsste er gar nicht zustimmen, sondern sie nur zur Kenntnis nehmen."
Greifen Sie diese Überlegungen auf und seien Sie kritisch. Verschaffen Sie sich einen Überblick zum Wert Ihres Maklerbestandes - hier.
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Matthias Glesel (Montag, 23 Februar 2015 08:48)
selten, dass ich mal herrn fiala zustimme. bestätigt jedoch in vielen punkten unsere Ansichten, insbesondere, was die Abtretung zu Beginn betrifft.