Sind die Kunden selbst schuld? Die Fallen des Grauen Kapitalmarktes

„Wer sich entschließt, sein Geld dem Grauen Kapitalmarkt zur Verfügung zur stellen, profitiert von den Bemühungen der BaFin, im Interesse des kollektiven Verbraucherschutzes die Voraussetzungen für eine informierte und risikobewusste Investitionsentscheidung zu schaffen.“

 

Damit sind wohl die Karten verteilt. Die Kunden von Prokon & Co. sind selbst schuld, wenn sie ihr Geld verloren haben. Dies zumindest muss man schlußfolgern, wenn man das aktuelle Journal der Aufsichtsbehörde für das Finanz- und Versicherungswesen liest.

 

Es überrascht, wenn das BaFin Kontrollpflichten von sich schiebt und den „grauen Kapitalmarkt“ als das Normale anpreist. Wenn wie im Fall von Prokon mit Prospekten tausende Kunden in ein Investment gelockt werden welches sie nicht bewerten können, dann ist dies nach meiner Meinung durchaus ein regulatorischer Missstand.

 

Jedes Bankinstitut muss heuzutage den anlagewilligen Kunden nach Anlagehorizont, Erfahrungen in der Kapitalanlage oder dessen gewünschtem Risikoprofil fragen. Nach so einer Beratung ist es auch kein Problem, wenn der Kunde im Bewusstsein aller Konsequenzen risikobereiter ist und auch das höhere Risiko (bis zum Totalverlusst) trägt.

 

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