Bürokratieentlastungsgesetz entlastet Kleinunternehmen

Fast durch die Öffentlichkeit unbemerkt hat der Bundesrat dem Bürokratieentlastungsgesetz zugestimmt. Danach werden mehr kleine Unternehmen, also auch Firmen von Vermittlern und Beratern, von Buchführung- und Aufzeichnungspflichten befreit.


Unkomplizierte Beschäftigung von Aushilfen


Die Grenzbeträge steigen und betragen ab 1.1.2016 dann  für Umsatz 600.000 EUR  und für Gewinn 60.000 EUR. Außerdem wurden eine Reihe weiterer Verfahren wurden vereinfacht. Dazu gehört auch die Beschäftigung  von Aushilfen, die nun unkomplizierter beschäftigt werden können. Wenn für diese Aushilfen der tägliche Arbeitslohn 62 Euro nicht übersteigt ist eine Lohnsteuerpauschalierung möglich.


Für Existenzgründer werden durch die Anhebung der Grenzen für Meldepflichten nach verschiedenen Wirtschaftsstatistikgesetzen von 500.000 Euro auf 800.000 später als bisher in der Wirtschaftsstatistik herangezogen.


Erhöhungen von Familienleistungen


Der Bundesrat hatte am 10.07.2015 den geplanten Maßnahmen zur Erhöhung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrages, Kindergeldes und dem Abbau der kalten Progression zugestimmt.


Es lohnt sich also durchaus einen Blick auf die neuen und vereinfachten Regelungen zu werfen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Steuerberater über die für Ihr Unternehmen verbesserten Regelungen.


Quelle: Steuerkanzlei Rainer Engert, Hamburg


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