Gefahren aus der Übernahme ungeprüfter Bestände

Beim Kauf von "Kundenbeständen" von Kollegen durch Makler ist immer wieder festzustellen, dass Kunden und deren Versicherungsverträge undifferenziert mit pauschalen Maklerverträgen übernommen werden.

 

Mancher Makler scheint sich nicht klar zu sein, dass damit auch die Haftung für Versicherungsverträge auf ihn übergehen kann, die er selbst nicht abgeschlossen hat.

 

Pauschale Maklerverträge können gefährlich werden.

 

Ein Urteil des OLG Stuttgart aus dem Jahr 2011 zeigt welche Gefahren sich durch eine Übernahme von nicht selbst abgeschlossenen Verträgen ergeben können. Im konkreten Fall hatte ein Makler bestehende Versicherungsverträge für Gebäudeversicherungen übernommen, ohne diese und die damit verbundenen Risiken zu prüfen. Wie sich in einem Schadenfall herausstellte, lag eine nicht umbedeutsame Unterversicherung von über 1 Mio. EUR zum tatsächlichen Gebäudewert vor.

 

Im abgeschlossenen Versicherungsmaklervertrag des Beklagten fand sich eine explizite Formulierung, dass der Beklagte bestehende und neu abzuschließende Versicherungsverträge auf deren Richtigkeit, Zweckmäßigkeit der Vertragsgestaltung und Prämiensätze überprüfen und Versicherungsverträge vermitteln und verwalten sollte. Hierzu wurde die Beklagte bevollmächtigt, alle Verhandlungen mit den Versicherern zu führen sowie Versicherungsverträge zu kündigen, umzudecken oder neu abzuschließen. Aber genau diesen Pflichten kam der Makler nicht nach und verließ sich darauf, dass die Risikoangaben in den bestehenden Policen richtig seien.

 

In der Urteilsbegründung des Landesgerichtes wurde hervorgehoben, dass der Versicherungsmakler seine vertraglichen Aufklärungs- und Beratungspflicht verletzt hatte. Das Gericht befasste sich sehr detailliert mit den Pflichten des Makler. So heisst es:


"Spätestens mit der Kündigung der alten Verträge und Abschluss der neuen Versicherungsverträge im Jahr 1998 (hätte der Makler) prüfen müssen, ob eine ausreichende Deckung bestand. Spätestens damals hätte (er) Maßnahmen ergreifen müssen, um das Risiko einer Unterversicherung auszuschließen, und eine eigene Berechnung der Versicherungssummen vornehmen müssen."


Mehr Informationen zu dem Urteil entnehmen sie einer Darstellung von IWW über diesen Link.

 

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