Keine Restschuldbefreiung bei Steuerhinterziehung

"Bundestag und Bundesrat haben am 07. Juni 2013 die 2. Stufe der Insolvenzrechtsreform verabschiedet. Darin wurde nicht nur der Zeitraum bis zur Restschuldbefreiung von ursprünglichen sechs Jahren auf nun besten Falls drei Jahre verringert. Von besonderer Brisanz ist die Erweiterung der von der Restschuldbefreiung ausgeschlossenen Verbindlichkeiten auf Steuerschulden. Gerade vor dem Hintergrund der derzeitigen Selbstanzeige-Welle wird diese Gesetzesänderung für viele Steuerhinterzieher weitreichende Konsequenzen haben. Die Neuregelung soll im Sommer 2014 in Kraft treten."

 

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