Interessantes für Makler zwischendurch



Frage: Wann greift eigentlich die Bilanzierungspflicht? Unsere Antwort:


Die Bilanzierungspflicht ist die gesetzliche Verpflichtung, einen Jahresabschluss mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zu erstellen. Sie gilt für Kapitalgesellschaften (wie GmbHs), Personenhandelsgesellschaften (wie OHGs und KGs) und für Einzelunternehmer sowie Gewerbetreibende, die bestimmte Umsatz- oder Gewinngrenzen überschreiten. Freiberufler (wie Ärzte oder Journalisten) sind in der Regel nicht bilanzierungspflichtig, sondern können eine einfache Einnahmenüberschussrechnung erstellen. 
Wer ist bilanzierungspflichtig?
  • Kapitalgesellschaften: 
    Alle Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG (haftungsbeschränkt) und GmbH & Co. KG sind bilanzierungspflichtig. 
  • Personenhandelsgesellschaften: 
    OHG, KG und PartG sind in der Regel bilanzierungspflichtig. 
  • Einzelunternehmer und Gewerbetreibende: 
    Sie sind bilanzierungspflichtig, wenn sie im Handelsgesetzbuch (HGB) buchführungspflichtig sind, was der Fall ist, wenn sie entweder einen Jahresumsatz von über 800.000 € oder einen Jahresgewinn von über 80.000 € erzielen. 
  • Freiberufler: 
    Freiberufler, wie Ärzte, Steuerberater oder Journalisten, unterliegen nicht der Bilanzierungspflicht. Sie können stattdessen eine Einnahmenüberschussrechnung erstellen. 
Was bedeutet Bilanzierungspflicht?
Wenn ein Unternehmen bilanzierungspflichtig ist, muss es am Ende jedes Geschäftsjahres einen Jahresabschluss erstellen, der mindestens aus folgenden Bestandteilen besteht: 
  • Eine Bilanz, die Vermögen und Schulden gegenüberstellt.
  • Eine Gewinn- und Verlustrechnung, die Erträge und Aufwendungen gegenüberstellt.
Bilanzierung versus Einnahmenüberschussrechnung
  • Bilanzierung: 
    Erstellung eines vollständigen Jahresabschlusses mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Diese Methode ist aufwendiger und dient als Grundlage für steuerliche und wirtschaftliche Entscheidungen. 
  • Einnahmenüberschussrechnung: 
    Eine einfachere Form der Gewinnermittlung, bei der Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt werden. Diese ist für Freiberufler und bestimmte andere Unternehmen ausreichend, sofern die Umsatz- und Gewinngrenzen nicht überschritten werden. 
    (Erstellt mit Fachkompetenz unseres Steuerberaters und KI-Unterstützung, auch fürs Foto)