Die Sozialversicherungspflicht für bKV-Beiträge bremst den Umsatz - was tun?

Unlängst machte die Rechtsanwaltskanzlei Kleffner wieder auf das Thema bkv -Sozialversicherungspflicht aufmerksam. Im Newsletter wird der Frage nachgegangen:

 

"Betriebliche Krankenversicherung - ist für die Pauschalversteuerung nach § 40 Abs. 1 EStG jährliche Beitragszahlung erforderlich?"  Bei der Beantwortung der Frage gehr man dann davon aus: "Die Pauschalversteuerung von Beiträgen zur betrieblichen Krankenzusatzversicherung richtet sich nach § 40 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Die Frage ist jedoch, ob dafür die Beiträge jährlich gezahlt werden müssen oder ob eine halb- oder vierteljährliche Zahlung ebenfalls möglich ist?"

 

Quelle: Kleffner Rechtanwälte

 

Vertrieblich ist das Ganze aber noch schwierig umzusetzen, wie die teilweise massiv rückläufigen Beratungs- und Verkaufszahlen für die bKV 2014 zeigen. Umsatzeinbrüche von zum Teil bis zu 75 Prozent zeigen - der Beratungs- und Verkaufsansatz war häufig nur auf den steuerlichen Vorteil ausgerichtet.

 

Nun gilt es umzusteuern, aber viele wissen nicht "Wie".  Gemeinsam mit unseren Netzwerkpartner helfen wir Versicherern, Vertrieben und Maklerfirmen, einen neuen Vertriebsansatz zu finden.

 

Schreiben Sie mir einfach eine Mail, wir zeigen Ihnen, wie wir das Problem lösen können.

 

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